Jahresabschluss
- Bilanzierung nach EStG/KStG und HGB
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung - §4 (3) EstG
- Ermittlung der Einkünfte nach Durchschnittssätze (Land- und Fortwirtschaft)
- Prüfung auf das individuell günstigste Ergebnis
- Auswertung des Jahresabschlusses und ausführliche Besprechung der Geschäftslage
- Erstellung der zugehörigen Steuererklärungen
- Aushändigung des Jahresabschlusses in digitaler und analoger Form
Die bloße Erstellung des Jahresabschlusses stellt "nur die halbe Miete" dar.
Der Jahresabschluss ist eine Besteuerungsgrundlage für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer und vielerlei anderen Abgaben (Krankenversicherung, Fremdenverkehrsbeitrag, etc.).
Ferner ist der Jahresabschuss gleichzeitig die Grundlage eines jeden neuen Wirtschaftsjahres.
Wichtig bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist, dass beste Ergebnis für den Mandanten und dessen aktuelle Lebenslage zu erreichen. Dabei sollte auch stehts die Zukunft nicht aus dem Auge verloren werden.
Insbesondere sollte das Ziel nicht nur das einmalige steuergünstige Ergebnis sein. Zukünftige Anschaffungen, welche finanziert werden müssen oder die Geschäftslage in den Folgejahren sollten ebenso in die Entscheidungen einfließen wie natürlich die geringste Abgabenbelastung mit Steuern, Abgaben und Sozialversicherung.
Ausschlaggebend sind eine persönliche, rechtsichere und individuelle Planung, Beratung und Gestaltung.
Dadurch lässt sich nicht nur einmalig, sondern fortan eine niedrige steuer-, abgaben- und sozialversicherungstechnische Belastung erreichen.